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Arbeitskleidung

Aufgrund der Hygienevorschriften ist es erforderlich, dass verstärkt auf die Personalhygiene geachtet wird.

 

Zukünftig dürfen nur noch Auszubildende/Schülerinnen und Schüler am praktischen Fachkundeunterricht teilnehmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

 

in der Küche

  • Kopfbedeckung, bei langem Haar auch Haarnetz

  • kochfeste Küchenjacke, sauber, gebügelt, geschlossen getragen

  • lange, kochfeste Kochhose (keine Jeans), sauber, gebügelt

  • sichere, saubere und rutschfeste Schuhe, die ausdrücklich keine Straßenschuhe sein dürfen

  • keine künstlichen Fingernägel und kein Nagellack

  • keine ansteckenden Erkrankungen

  • keine offenen Wunden und Verletzungen aller Art an den Händen

  • sichtbare Piercings müssen abgeklebt werden

im Service

  • lange Haare, zusammengebunden

  • rutschfeste, geschlossene Schuhe

  • dunkle Hose oder dunkler Rock, weißes oder schwarzes Hemd bzw. Bluse

  • aus Arbeitssicherheitsgründen keine langen, künstlichen Fingernägel und kein Nagellack

Den Vorsichtsmaßnahmen der Gefahrenunterweisung ist Folge zu leisten!

 

Folgen bei Nichtbeachtung der Regeln:

  • Jeder hat einen Joker, bekommt aber einen Hinweis ins Klassentagebuch

  • Verweis

  • Verschärfter Verweis mit Androhung des Unterrichtsausschlusses

  • Ausschluss vom Unterricht für diesen Tag, der in einem anderen Block nachgeholt werden muss.