Aufgrund der Hygienevorschriften ist es erforderlich, dass verstärkt auf die Personalhygiene geachtet wird.
Zukünftig dürfen nur noch Auszubildende/Schülerinnen und Schüler am praktischen Fachkundeunterricht teilnehmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
in der Küche
Kopfbedeckung, bei langem Haar auch Haarnetz
kochfeste Küchenjacke, sauber, gebügelt, geschlossen getragen
lange, kochfeste Kochhose (keine Jeans), sauber, gebügelt
sichere, saubere und rutschfeste Schuhe, die ausdrücklich keine Straßenschuhe sein dürfen
keine künstlichen Fingernägel und kein Nagellack
keine ansteckenden Erkrankungen
keine offenen Wunden und Verletzungen aller Art an den Händen
sichtbare Piercings müssen abgeklebt werden
im Service
lange Haare, zusammengebunden
rutschfeste, geschlossene Schuhe
dunkle Hose oder dunkler Rock, weißes oder schwarzes Hemd bzw. Bluse
aus Arbeitssicherheitsgründen keine langen, künstlichen Fingernägel und kein Nagellack
Den Vorsichtsmaßnahmen der Gefahrenunterweisung ist Folge zu leisten!
Folgen bei Nichtbeachtung der Regeln:
Jeder hat einen Joker, bekommt aber einen Hinweis ins Klassentagebuch
Verweis
Verschärfter Verweis mit Androhung des Unterrichtsausschlusses
Ausschluss vom Unterricht für diesen Tag, der in einem anderen Block nachgeholt werden muss.