Aufgrund der Hygienevorschriften ist es erforderlich, dass verstärkt auf die Personalhygiene geachtet wird.
Zukünftig dürfen nur noch Auszubildende/Schülerinnen und Schüler am praktischen Fachkundeunterricht teilnehmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
in der Küche
- Kopfbedeckung, bei langem Haar auch Haarnetz
- kochfeste Küchenjacke, sauber, gebügelt, geschlossen getragen
- lange, kochfeste Kochhose (keine Jeans), sauber, gebügelt
- sichere, saubere und rutschfeste Schuhe, die ausdrücklich keine Straßenschuhe sein dürfen
- keine künstlichen Fingernägel und kein Nagellack
- keine ansteckenden Erkrankungen
- keine offenen Wunden und Verletzungen aller Art an den Händen
- sichtbare Piercings müssen abgeklebt werden
im Service
- lange Haare, zusammengebunden
- rutschfeste, geschlossene Schuhe
- dunkle Hose oder dunkler Rock, weißes oder schwarzes Hemd bzw. Bluse
- aus Arbeitssicherheitsgründen keine langen, künstlichen Fingernägel und kein Nagellack
Den Vorsichtsmaßnahmen der Gefahrenunterweisung ist Folge zu leisten!
Folgen bei Nichtbeachtung der Regeln:
- Jeder hat einen Joker, bekommt aber einen Hinweis ins Klassentagebuch
- Verweis
- Verschärfter Verweis mit Androhung des Unterrichtsausschlusses
- Ausschluss vom Unterricht für diesen Tag, der in einem anderen Block nachgeholt werden muss.